Zum Wappen Schlesiens
Das preußische Staatswappen Schlesiens wurde nach alten Vorbildern durch Erlass von 1864 festgelegt: Im goldenen Felde ein schwarzer, goldbewehrter, rotbezungter, mit einer Herzogskrone bedeckter Adler. Auf seiner Brust liegt ein silberner Halbmond, zwischen dessen aufwärtsgehenden Spitzen ein silbernes Kreuz hervorwächst. Durch Gesetz vom 14. Oktober 1919 wurde Schlesien in zwei selbständige Provinzen geteilt. Niederschlesien behielt das bisher von der Provinz Schlesien geführte, von Boleslaus I. gewählte Wappen bei. Für Oberschlesien wurde auf Beschluss des Preußischen Staatsministeriums vom 1. Juni 1926 ein neues, von Prof. O. Hupp entworfenes Wappen genehmigt: Auf blauem Feld die obere Hälfte eines goldenen Adlers über einer querliegenden, goldenen Sensenklinge und darunter die gekreuzten goldenen Hammer und Schlegel, der Hinweis auf die Wirtschaft des Landes.
Das oberschlesische kleinere blaue Wappen ragte rechts unten in das größere gelbe Wappen Schlesiens hinein. Nachdem jedoch die Thematik des Buches hauptsächlich Oberschlesien betrifft, hat der Verfasser ein bis dato noch nicht existierendes neues Wappen entworfen.
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